Aktuelle Corona-Informationen
In Rücksprache mit dem Träger und den anderen Einrichtungen der Gemeinde Kumhausen haben wir uns darauf verständigt, dass ab kommendem Montag, 02.05.2022 die Maskenpflicht in den Einrichtungen aufgehoben wird.
Selbstverständlich darf nach wie vor zum Eigenschutz eine Maske getragen werden.
Von Seiten des Kinderhauses würden wir Sie trotzdem bitten, weiterhin die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske) einzuhalten.
Zudem entfällt ab Montag, 02.05.2022 ebenso die Testnachweispflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen.
Umgang mit kranken Kindern
Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) dürfen die Kinder die Kinderbetreuungseinrichtungen nur besuchen, wenn eine Bestätigung der Eltern darüber vorgelegt wird, dass das betreffende Kind nach Auftreten der Symptome zu Hause vor dem Kita-Besuch negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde.
Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand – mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall – dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen. Die Betreuung in der Einrichtung ist erst wieder möglich, wenn das Kind in gutem Allgemeinzustand ist (bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome). Außerdem muss eine Bestätigung darüber vorgelegt werden, dass das Kind zu Hause vor dem Kita-Besuch negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde.