Kinderhaus ABC
-
Abholberechtigung
Wenn andere Personen als die Eltern/Sorgeberechtigten das Kind vom Kindhaus abholen, benötigen wir hierfür eine schriftliche Einverständniserklärung. Tragen Sie deshalb alle abholberechtigten Personen in das Formblatt ein, das Sie vom Kinderhaus erhalten. Änderungen sind jederzeit möglich.
-
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht beginnt am Morgen mit der Übergabe des Kindes an das Kinderhauspersonal.
Mittags endet die Aufsichtspflicht mit der Übergabe des Kindes an die abholberechtigte Person.
Bei Festen und Feiern liegt die Aufsichtspflicht immer bei den Eltern.
-
Beitragszuschuss im Bereich Kindergarten
Mit Wirkung ab dem 01. April 2019 werden vom Freistaat Bayern die Kindergartenbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100€ pro Kind und Monat bezuschusst.
Der Zuschuss wird per Stichtag an das Kindergartenjahr gekoppelt – er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird - und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG an die Gemeinden. Ein ggf. überschießender Betrag verbleibt beim Träger.
-
Bringzeit
Die Bringzeit liegt zwischen 7:00 und 08:00 Uhr. Es ist sehr wichtig, dass bis 8:00 Uhr alle Kinder in ihren Gruppen sind, denn nur so kann der Tag pünktlich beginnen.
Sollte Ihr Kind am Vormittag einen Termin bei Ärzten/Fachdiensten haben, geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid.
Natürlich können Sie Ihr Kind anschließend in den Kindergarten bringen.
Bitte halten Sie Ihre Buchungszeiten ein und holen Sie Ihr Kind pünktlich vom Kindergarten ab. Am besten planen Sie auch noch ein paar Minuten für einen kurzen Austausch ein. Sollten Sie es einmal nicht rechtzeitig schaffen (z. B. aufgrund eines Staus), geben Sie uns bitte telefonisch Bescheid.
-
Brotzeit
Kinderkrippe
Die Kinder erhalten von uns eine Frühstücks- und eine Nachmittagsbrotzeit. Buchung über Kitafino.
Kindergarten
Jedes Kind darf sich selbst eine Brotzeit mitbringen. Bitte achten Sie auf eine gesunde und ausgewogene Brotzeit. Süßigkeiten müssen zu Hause gegessen werden.
Wir nehmen teil am EU Schulprogramm und werden einmal wöchentlich von der Höhenberger Biokiste mit frischem Obst und/oder Gemüse beliefert. Das Obst und Gemüse ist für die Kinder kostenlos und wird täglich von uns in kleingeschnittener Form an die Kinder verteilt.
-
Buskinder (nur Kindergarten)
Buskinder sind alle Kinder, die die freiwillige Busbeförderung der Gemeinde Kumhausen nutzen.
Kosten: 35 Euro/Monat von September bis Juli (11 Monate)
Die Anmeldung erfolgt schriftlich.
-
Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Erziehung, Bildung und Betreuung Ihres Kindes stehen, unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes.
-
Dienstbesprechungen / Teamsitzungen
In unserem Kinderhaus finden regelmäßig Teamsitzungen statt. Diese Zeit ist besonders wichtig, um pädagogische und organisatorische Themen zu erarbeiten, festzulegen und zu reflektieren.
Gruppeninterne Besprechungen:wöchentlich 60 Minuten an einem gleichbleibenden Tag in den Randzeiten
Die Betreuung der Kinder wird in dieser Zeit durch Pädagoginnen der anderen Gruppen übernommen.
Teamsitzungen für das gesamte Haus, Teamsitzungen für den Bereich Kinderkrippe, Teamsitzungen für den Bereich Kindergarten:mindestens monatlich an zuvor vereinbarten Wochentagen (meist im Wechsel: gesamtes Team / bereichsintern)
Zeit: 15:30 bis 17:30 Uhr -
Einkaufsliste - Checkliste - Das benötigt Ihr Kind
Eine Einkaufsliste finden Sie bald wieder als PDF unten auf dieser Seite.
-
Entwicklungsgespräche
Entwicklungsgespräche finden bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Bildungsjahr statt.
Als Anlass für ein Entwicklungsgespräch dient oft ein konkreter Grund:
z.B. die abgeschlossene Eingewöhnung, der bevorstehende Übertritt in die Schule, Anliegen von Eltern oder Pädagogen,...
Natürlich können Sie jederzeit auch ein Gespräch mit uns vereinbaren, wenn Sie sich allgemein über den Entwicklungsstand Ihres Kindes informieren wollen.
-
Ferien
In den Schulferien hat auch unser Kinderhaus an vielen Tagen geschlossen.
Die Schließtage legen wir in Absprache mit dem Träger, sowie der Kinderkrippe Storchennest in Kumhausen und dem Kindergarten St. Marien in Preisenberg fest. Sie erhalten rechtzeitig eine schriftliche Auflistung unserer Schließtage.
In den übrigen Ferienzeiten bieten wir einen Feriendienst an. Feriendienst bedeutet, dass unser Kinderhaus ganz normal geöffnet hat. Vor allem im Kindergartenbereich findet in den Ferien aber weniger Programm statt, d. h. es finden z. B. keine pädagogischen Angebote (z. B. Turnen, Bilderbuchbetrachtungen, etc.) statt.
Das Mittagessen bekommen wir in den Ferien vom Metzger Mayer; die Lebenshilfe hat Ferien. Sie können das Mittagessen aber ganz normal in Kitafino buchen – der Preis ist allerdings etwas höher.
Etwa zwei Wochen vor den jeweiligen Ferien findet eine schriftliche Abfrage statt, ob Ihr Kind den Feriendienst besucht oder nicht. Dies erleichtert uns die Planung des Personaleinsatzes. Ferienzeiten (vor allem auch im August) sind die Haupturlaubszeiten unseres pädagogischen Personals. Deshalb sind wir in den Ferien nicht immer alle für Sie und Ihre Kinder da.
Bitte denken Sie auch daran, dass Ihr Kind auch Ferien benötigt.
Der Kinderhaus-Alltag macht Spaß und die meisten Kinder kommen gerne in die Krippe und den Kindergarten. Trotz aller Freude, Spielmöglichkeiten und Erlebnissen ist ein Krippen-/Kindergartentag sehr anstrengend. Die Kinder müssen Regeln befolgen, sich mit ihren Freunden und den Erwachsenen absprechen, sich dem Tagesablauf anpassen und vieles mehr. Es gibt natürlich Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder, aber das ist nicht das gleiche, wie einfach mal die Kinderzimmertür hinter sich zumachen zu können. Für die Kinder kann ein Krippen-/Kindergartentag ähnlich anstrengend sein wie für uns Erwachsene ein Arbeitstag. Urlaub tut nicht nur uns gut, sondern auch den Kindern – einfach mal nicht pünktlich aufstehen, keinem Zeitplan folgen und neue Kräfte sammeln.
Wir merken immer vor den Ferien, dass bei den Kindern die Luft raus ist und die Kinder eine Pause brauchen. Auch wenn wir Erwachsene viel weniger Urlaubstage haben, als es Ferientage gibt - denken Sie bitte daran, Ihrem Kind ab und zu „Urlaub“ zu geben.
-
Fortbildungen
Zur kontinuierlichen Erweiterung des Fachwissens nimmt das pädagogische Personal des Kinderhauses regelmäßig an Fortbildungen teil.
Zu besonders relevanten Themen finden auch Teamfortbildungen statt.
-
Geburtstag
Kindergarten
Der Geburtstag ist ein besonderer Tag und wird natürlich auch in der Gruppe gefeiert.
Ihr Kind darf gerne eine Kleinigkeit mitbringen. Dies können z.B. Muffins oder ein Kuchen sein, aber auch herzhafte Snacks. -
Gesunde Brotzeit / Müslitag
Einmal im Monaten findet ein Müslitag statt. Es gibt Müsli, Obst, Milch und Joghurt.
Alle Lebensmittel besorgt das Kinderhaus. Sie müssen sich um nichts kümmern.Die Termine werden im September bekanntgegeben.
Ihr Kind benötigt an diesen Tagen nur ein eigenes Getränk. Eine zusätzliche Brotzeit ist nicht notwendig.Natürlich darf Ihr Kind aber auch eine eigene Brotzeit essen.
Hierfür werden zum 15.10. jeweil 15 € von Ihrem Bankkonto eingezogen.
-
Haftung
Bitte versehen Sie alle persönlichen Gegenstände Ihres Kindes mit dessen Namen.
Bei Verlust, Beschädigung oder Verwechslung können wir keine Haftung übernehmen. -
Kernzeit
Die Kernzeit stellt sicher, dass alle Kinder ungestört an den pädagogischen Aktionen und Bildungsangeboten teilnehmen können.
Die Kernzeit unseres Kinderhauses dauert von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. In dieser Zeit ist im Regelfall kein Bringen und Abholen des Kindes möglich.
-
KiTa - Krippe - Kindergarten - was ist was?
Kindertageseinrichtung (kurz KiTa): Dies kann eine Kinderkrippe, ein Kindergarten, ein Hort oder eine altersgemischte Einrichtung sein.
Kinderkrippe (oft auch nur Krippe): für Kinder bis zum Altern von drei Jahren bzw. bis zum Übergang in den Kindergarten. Ein Mindestalter wird von der jeweiligen Einrichtung vorgegeben. Bei uns liegt das Mindestalter bei einem Jahr.
Kindergarten: für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung.
Unser Kinderhaus ist ein altersgeöffneter Kindergarten mit dem Eigennamen "Kinderhaus St. Ulrich".
Die vollständige Bezeichnung lautet: Kindergarten "Kinderhaus St. Ulrich". -
Krankheit
Ein Kindergartentag bzw. Kinderkrippentag ist für Ihr Kind trotz aller Freude sehr anstrengend. Besonders wenn es nicht ganz fit ist. Deshalb ist es sinnvoll, dass Ihr Kind zu Hause neue Kräfte sammelt, wenn es nicht ganz gesund ist.
Sollte Ihr Kind krank sein, geben Sie uns bitte telefonisch Bescheid.
Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, dürfen die Einrichtung aus Rücksicht auf die Gesundheit der anderen Kinder und des Personals nicht besuchen.
Bei ansteckenden Krankheiten benötigen wir zudem Informationen über die Art und voraussichtliche Dauer der Krankheit. Ansteckende Krankheiten werden im Eingangsbereich anonym ausgehängt.Folgende Erkrankungen müssen dem Kinderhaus unverzüglich mitgeteilt werden:
§6 Infektionsschutzgesetz
Meldepflichtige Krankheiten:
- Botulismus
- Cholera
- Covid-19
- Diphtherie
- humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen
- akuter Virushepatitis
- enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
- virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
- Masern
- Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
- Milzbrand
- Mumps
- Pest
- Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt)
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
- Tollwut
- Typhus abdominalis/Paratyphus
- Varizellen (Windpocken)
- zoonotische Influenza
Sollte ein Kind während des Aufenthalts im Kinderhaus erkranken oder einen Unfall erleiden, informieren wir unverzüglich die Eltern.
-
Kündigung
Als Sorgeberechtigter/Eltern können Sie den Vertrag schriftlich zum Ende des Monats und des jeweiligen Jahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Eine Abmeldung zum Ende des Kindergartenjahres muss spätestens bis 31. Mai erfolgen.
Kinder, die eingeschult werden, müssen nicht schriftlich abgemeldet werden. Mit dem Schuleintritt wird dies von der Gemeinde berücksichtigt.
-
Notfall
Alle Mitarbeitenden sind in der „Erste Hilfe am Kind“ geschult.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig darüber, wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihre Hany-/Telefonnummer geändert hat, damit wir Sie im Notfall erreichen können.
-
Masern
Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetztes BGBl. I S. 148 sind sie verpflichtet, zu Kindergartenbeginn einen Impfnachweis oder einen Nachweis der Immunität gegen Masern vor der Aufnahme in die Einrichtung vorzulegen. (Zur Einsicht Impfbuch bitte zur Anmeldung mitbringen!)
-
Medikamente
Wir dürfen keine Medikamente verabreichen bwz. anwenden. Hierzu gehören auch Salben, Cremes und homöopatische Mittel.
Ausnahmen sind chronische Erkrankungen. Um in diesen Fällen Medikamente verabreichen zu dürfen, benötigen wir von den Eltern und dem behandelnden Arzt eine schriftliche Anweisung sowie eine Ermächtigung.
-
Portfolio
Das Portfolio ist eine Sammlung aller persönlichen Dokumente des Kindes in der Kinderkirppenzeit bzw. Kindergartenzeit. Die Dokumentation der Entwicklung der Kinder wird in Bildern, Fotos und schriftlich im Portfolio festgehalten.
Die Auswahl der Bilder, Bastelarbeiten und Fotos repräsentiert sowohl das Ergebnis als auch den Entwicklungsprozess und die persönliche Lerndisposition des Kindes.
Hierfür wird einmalig ein Betrag von 20€ (Kinderkrippe) bzw. 25 € (Kindergarten) fällig, welcher zum 15.10. von Ihrem Bankkonto eingezogen wird.
-
Satzung
Wir verweisen auf unsere gemeindliche Satzung, in der beispielsweise die Aufnahmekriterien und nähere Details geregelt sind.
-
Schweigepflicht
Alle Mitarbeitenden, Auszubildenden und Praktikant*innen unterliegen der Schweigepflicht. Das Gleiche gilt für den Elternbeirat.
-
Qualitätssicherung
Die Konzeption wird ständig auf ihre Aktualität geprüft, weiterentwickelt, verändert oder ergänzt. Zur Überprüfung der Zufriedenheit werden Elternbefragungen durchgeführt.
-
Versicherung
Auf den Wegen zwischen Elternhaus und Tageseinrichtung sowie während des Aufenthaltes in der Einrichtung besteht für die Kinder ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung setzt eine Unfallmeldung voraus. In einem Schadensfall besteht Mitteilungspflicht an die Kindergartenleitung. Diese Versicherung ist beitragsfrei.
-
Waldtage
Regelmäßig gehen wir in den nahegelegenen Wald auf Entdeckungsreise. Unsere Waldtage können geplant aber auch spontan stattfinden.
Daher ist es wichtig, dass Ihr Kind stets feste Schuhe dabei hat. Wenn Ihr Kind z. B. im Sommer in leichten Sandalen in den Kindergarten kommt, können Sie gerne ein zweites paar "Waldschuhe" im Kindergarten deponieren.
-
Wochenplan
Vor dem jeweiligen Gruppenzimmer hängt ein Wochenplan, aus welchem Sie täglich ersehen können, welches Bildungsangebot für die Kinder stattfindet.
So bekommen Sie Einblick in unsere pädagogische Arbeit und können mit Ihrem Kind ins Gespräch kommen.
-
Zecken
Aus medizinischer Sicht sollen Zecken so schnell wie möglich entfernt werden!
Am Anfang der Kindergartenzeit bekommen Sie ein Formular, in dem Sie ankreuzen, wie die Vorgehensweise bei einem Zeckenbiss bei Ihrem Kind sein wird.